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Am 19. März 2008 nahm die Kommission auf der Grundlage des Artikels 71 Absatz 1 Buchstabe c des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (nunmehr Artikel 91 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)) einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Sanktionen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit an. Die Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde jedoch auf der Grundlage des Artikels 87 Absatz 2 AEUV erlassen. Im Urteil des Gerichtshofs vom 6. Mai 2014, C-43/12 , wurde die Richtlinie 2011/82/EU für nichtig erklärt, da eine wirksame Verabschiedung auf der Grundlage des Artikels 87 Absatz 2 AEUV nicht möglich war. Mit dem Urteil werden die Wirkungen der Richtlinie 2011/82/EU aufrechterhalten, bis innerhalb eines vertretbaren Zeitraums — der zwölf Monate ab dem Tag des Urteilsspruchs nicht überschreiten darf — eine neue Richtlinie auf der Grundlage des Artikels 91 Absatz 1 Buchstabe c AEUV verabschiedet ist. Daher sollte auf der Grundlage dieses Artikels eine neue Richtlinie verabschiedet werden.
Die vorliegende Verordnung ersetzt den Beschluss 2010/252/EU des Rates , der vom Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) mit Urteil vom…
Gemäß Artikel 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) werden allgemeine Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die…
Durch Urteil vom 24. November 2010 in der Rechtssache C-40/10 hat der Gerichtshof Artikel 2 sowie die Artikel 4 bis 18 der Verordnung (EU, Euratom) Nr.…
Für die öffentliche Rechtsdurchsetzung der Artikel 101 und 102 AEUV sorgt die Kommission in Ausübung der Befugnisse, die in der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des…
Im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 18. Juli 2007 in der Rechtssache C-326/05 P , mit dem die Entscheidung…
Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 65) Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 235 vom 23.9.2003, S.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.