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Text von Bild Bescheinigung über die Zulassung, Benennung, Genehmigung oder Lizenzierung einer einführenden Gewebeeinrichtung 1. Angaben zur einführenden Gewebeeinrichtung (EGE) 1.1 Name der EGE 1.2 EU-Gewebeeinrichtungscode 1.3 Anschrift der EGE und Postanschrift (falls abweichend) 1.4 Empfangsort für die Einfuhren (falls nicht mit obiger Anschrift identisch) 1.5 Name des Inhabers der Zulassung, Benennung, Genehmigung oder Lizenzierung 1.6 Anschrift des Inhabers der Zulassung, Benennung, Genehmi-gung oder Lizenzierung 1.7 Telefonnummer des Inhabers der Zulassung, Benennung, Genehmigung oder Lizenzierung (fakultativ) 1.8 E-Mail-Adresse des Inhabers der Zulassung, Benennung, Genehmigung oder Lizenzierung (fakultativ) 1.9 URL-Adresse der Website der EGE 2. Umfang der Tätigkeiten 2.1 Art der Gewebe und Zellen (Nachstehend anhand der Gewebe- und Zellkategorien im EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen auflisten; bei Bedarf Zeilen hinzufügen.) Tätigkeiten in Drittländern Zulassung, Benennung, Genehmigung oder Lizenzierung für die Einfuhr Spende Beschaffung Testung Konservierung Verarbeitung Lagerung DLL — Drittlandlieferant UAN — Unterauftragnehmer des Drittlandlieferanten G — Gewährt S — Ausgesetzt, R — Widerrufen C — Eingestellt 2.2 Einmalige Einfuhren 2.3 Produktname(n) der eingeführten Gewebe und Zellen 2.4 Bedingungen für die Einfuhr oder Erläuterungen Text von Bild 2.5 Drittland oder Drittländer, in dem/denen die Gewebe und Zellen beschafft wurden (je Einfuhr von Geweben und Zellen) 2.6 Drittland oder Drittländer, in dem/denen andere Tätigkeiten durchgeführt werden (falls abweichend) 2.7 Name und Land des/der Drittlandlieferanten (je Einfuhr von Geweben und Zellen) 2.8 EU-Mitgliedstaaten, in denen die eingeführten Gewebe und Zellen verteilt werden (falls bekannt) 3. Für die Zulassung, Benennung, Genehmigung oder Lizenzierung zuständige Behörde (ZB) 3.1 Nationale Nummer der Zulassung, Benennung, Genehmi-gung oder Lizenzierung 3.2 Rechtsgrundlage für die Zulassung, Benennung, Geneh-migung oder Lizenzierung 3.3 Enddatum der Zulassung, Benennung, Genehmigung oder Lizenzierung (falls zutreffend) 3.4 Erstmalige Zulassung, Benennung, Genehmigung oder Lizenzierung als EGE oder Verlängerung Erstmalig Verlängerung 3.5 Ergänzende Anmerkungen 3.6 Name der ZB 3.7 Name des Bediensteten der ZB 3.8 Unterschrift des Bediensteten der ZB (elektronisch oder in anderer Form) 3.9 Datum der Zulassung, Benennung, Genehmigung oder Lizenzierung 3.10 Stempel der ZB
Nach Erhalt der in Anhang I dieser Richtlinie genannten Informationen und nach Prüfung, ob die einführende Gewebeeinrichtung die Anforderungen dieser Richtlinie…
die Dokumentation gemäß Anhang III dieser Richtlinie zur Verfügung stellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde(n) übermitteln.
Beim Antrag auf Zulassung, Benennung, Genehmigung oder Lizenzierung für Einfuhrtätigkeiten muss die einführende Gewebeeinrichtung — sofern nicht bereits im…
„ANHANG VIII Im EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen festzuhaltende Daten A. Informationen über die Gewebeeinrichtung 1. Name der Gewebeeinrichtung 2.…
Die antragstellende einführende Gewebeeinrichtung muss die jeweils aktuellste Fassung folgender Unterlagen zum Antragsteller und zu seinem/seinen…
Abgesehen von einmaligen Einfuhren im Sinne des Artikels 2 dieser Richtlinie, die von diesen Anforderungen ausgenommen sind, muss die schriftliche Vereinbarung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.