Gesetze
Gesetz wird geladen …
Was die Zusammenarbeit vor Ort anbelangt, so sollten die Zuständigkeiten und jeweiligen Aufgaben aller einschlägigen Akteure geklärt werden, damit sichergestellt ist, dass nicht vertretene Bürger den Schutz erhalten, auf den sie im Einklang mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung Anspruch haben. Bei der konsularischen Zusammenarbeit vor Ort sollten nicht vertretene Bürger in angemessener Weise Berücksichtigung finden, indem beispielsweise Informationen über einschlägige Kontaktstellen eingeholt und regelmäßig aktualisiert und den Botschaften und Konsulaten der Mitgliedstaaten sowie den Delegationen der Union vor Ort zur Verfügung gestellt werden.
Bei den Treffen zur konsularischen Zusammenarbeit vor Ort, die in enger Abstimmung mit den Delegationen der Union veranstaltet werden, sollten regelmäßig…
Eine klare Aufgabenteilung zwischen vertretenen und nicht vertretenen Mitgliedstaaten und den Delegationen der Union ist für eine angemessene Krisenvorsorge und…
Nicht vertretene Bürger sollten bei der Botschaft oder dem Konsulat jedes Mitgliedstaats um konsularischen Schutz ersuchen können. Dies sollte die…
Wenn nicht vertretene Bürger in Drittländern Schutz benötigen, bedarf es einer wirksamen Kooperation und Koordinierung. Der in einem Drittland vertretene Hilfe…
Wird ein Mitgliedstaat über ein Ersuchen um konsularischen Schutz von einer Person, die behauptet, ein nicht vertretener Bürger zu sein, informiert oder geht…
Unionsbürger sollten in einem Drittland als nicht vertreten gelten, wenn der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, dort weder eine Botschaft,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.