Erwägungsgrund 1 32012L0036RICHTLINIE 2012/36/EU DER KOMMISSION vom 19. November 2012 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Codes und Untercodes in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG müssen aktualisiert werden, da mit dieser Richtlinie neue Fahrzeugklassen eingeführt wurden,…
Erwägungsgrund 3 32014L0085RICHTLINIE 2014/85/EU DER KOMMISSION vom 1. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2006/126/EG sollte daher geändert werden, um Anhang III an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen.
Erwägungsgrund 1 32013L0047RICHTLINIE 2013/47/EU DER KOMMISSION vom 2. Oktober 2013 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (Text von Bedeutung für den EWR)
In der Richtlinie 2012/36/EU der Kommission vom 19. November 2012 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments des Rates über den…
Art. 1 32015L0653Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.
Erwägungsgrund 4 32015D2088BESCHLUSS (EU) 2015/2088 DES RATES vom 10. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 12, 16, 26, 39, 44, 46, 58, 61, 74, 83, 85, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 106, 107, 110, 116 und 127, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung über den Frontalaufprall, des Vorschlags für Änderungen an der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) sowie des Vorschlags für eine neue gemeinsame Entschließung Nr. 2 (M.R.2) über Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen einzunehmenden Standpunkts
Einige Anforderungen der UN-Regelungen Nr. 12, 16, 26, 39, 44, 46, 58, 61, 74, 83, 85, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 106, 107, 110, 116 und 127 sowie der…
Erwägungsgrund 2 32009R0790VERORDNUNG (EG) Nr. 790/2009 DER KOMMISSION vom 10. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 muss geändert werden, um den kürzlich verabschiedeten Änderungen von Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG Rechnung zu…