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Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten in ihrem nationalen Recht einen umfangreicheren Zugang ermöglichen können als er gemäß dieser Richtlinie vorgesehen ist.
Den Mitgliedstaaten sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, strengere Prüfkriterien als in dieser Richtlinie gefordert festzulegen.
Bei der Anwendung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Opfer mit Behinderungen in gleicher Weise wie andere in den Genuss aller in…
Die Mitgliedstaaten sollten prüfen, ob sie gemäß ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften Drittstaatsangehörigen, die in den Anwendungsbereich dieser…
Ein Herkunftsmitgliedstaat sollte grundsätzlich auch strengere Vorschriften als die in dieser Richtlinie festgelegten erlassen können, insbesondere hinsichtlich…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Anwendung dieser Richtlinie auf andere Arten von Websites und mobilen Anwendungen auszuweiten,…
Diese Richtlinie sollte die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt lassen, für einen stärkeren Schutz von Arbeitnehmern gemäß dem bestehenden sozialen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.