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Um die Risiken auf Unionsebene noch besser ermitteln, verstehen, steuern und mindern zu können, sollten die Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Risikobewertungen den anderen Mitgliedstaaten, der Kommission sowie der EBA, der EIOPA und der ESMA (im Folgenden „Europäische Aufsichtsbehörden“) zugänglich machen.
Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission, der EBA und den anderen Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Risikobewertungen, einschließlich der zugehörigen…
Die Kommission leitet den Bericht nach Absatz 1 an die Mitgliedstaaten und Verpflichteten weiter, um diesen bei der Ermittlung, dem Verständnis, der Steuerung…
Um die wirksame Zusammenarbeit und insbesondere den Informationsaustausch zu erleichtern und zu fördern, übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission die…
den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken, die EIOPA, die durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete…
Das Bedürfnis der Mitgliedstaaten und der Union, die für sie bestehenden Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln, zu verstehen und zu…
Informationen über die Risiken, die den Märkten für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte innewohnen, sollten zentral gespeichert und unter anderem für die ESMA, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.