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Gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2002/49/EG sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass spätestens bis zum 30. Juni 2007 bzw. 30. Juni 2012 strategische Lärmkarten ausgearbeitet werden, die anschließend alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.
Die Lärmkarten werden mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet.
Die Richtlinie 2002/49/EG sieht Aktionspläne auf der Grundlage strategischer Lärmkarten vor. Die strategischen Lärmkarten werden anhand der gemeinsamen…
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm bietet bereits dadurch…
Die Kommission veröffentlicht alle fünf Jahre einen Kurzbericht über die Informationen aus den strategischen Lärmkarten und Aktionsplänen. Der erste Bericht…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass bis zum 18. Juli 2008 von den zuständigen Behörden Aktionspläne ausgearbeitet werden, mit denen in ihrem Hoheitsgebiet…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die von ihnen ausgearbeiteten und erforderlichenfalls genehmigten strategischen Lärmkarten sowie die von ihnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.