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Die Richtlinie 2002/49/EG sieht Aktionspläne auf der Grundlage strategischer Lärmkarten vor. Die strategischen Lärmkarten werden anhand der gemeinsamen Bewertungsmethoden ausgearbeitet, sobald diese Methoden von den Mitgliedstaaten angenommen wurden. Die Mitgliedstaaten können auch andere Methoden verwenden, um Maßnahmen für anhand der gemeinsamen Methoden ermittelte Prioritäten zu konzipieren und andere nationale Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von Umgebungslärm zu bewerten.
Gemäß Artikel 1 der Richtlinie 2002/49/EG soll mit dieser Richtlinie ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen,…
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm bietet bereits dadurch…
Gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2002/49/EG sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass spätestens bis zum 30. Juni 2007 bzw. 30. Juni 2012 strategische Lärmkarten…
Lärm ist ein vielgestaltiges Phänomen mit zahlreichen Ursachen und Faktoren, die das Lärmempfinden des Einzelnen und die Lärmfolgen für den Einzelnen…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die von ihnen ausgearbeiteten und erforderlichenfalls genehmigten strategischen Lärmkarten sowie die von ihnen…
Lärmbewertungen sollten auf der Grundlage objektiver und messbarer Kriterien erfolgen, die allen Mitgliedstaaten gemeinsamen sind, und sie sollten auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.