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Der derzeitige Wortlaut der Richtlinie 2006/126/EG entspricht nicht mehr dem aktuellen Kenntnisstand über die Erkrankungen des Herzens und der Blutgefäße, die entweder ein aktuelles oder künftiges Risiko für ein signifikantes, plötzliches und die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigendes Ereignis darstellen oder einer Person die sichere Kontrolle über ihr Fahrzeug unmöglich machen oder beide Konsequenzen nach sich ziehen können.
Seit Verabschiedung der Richtlinie 2006/126/EG konnten Fortschritte bei den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu den die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden…
Der Ausschuss für den Führerschein hat eine Arbeitsgruppe zum Führen von Fahrzeugen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingerichtet, um die Risiken zu bewerten,…
Anhang III der Richtlinie 2006/126/EG wird wie folgt geändert: (1) Abschnitt 9 („HERZ- UND GEFÄSSKRANKHEITEN“) wird wie folgt ersetzt:…
Die Richtlinie 2006/126/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen enthält Bestimmungen für die…
Um die Übertragung von Krankheiten durch Blut und Blutbestandteile zu verhindern und ein gleichwertiges Qualitäts- und Sicherheitsniveau zu gewährleisten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.