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Der Ausschuss für den Führerschein hat eine Arbeitsgruppe zum Führen von Fahrzeugen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingerichtet, um die Risiken zu bewerten, die sich aus aktueller medizinischer Sicht aus den Herz- Kreislauf-Erkrankungen für die Sicherheit im Straßenverkehr ergeben, und geeignete Leitlinien zu formulieren. Der Bericht der Arbeitsgruppe zeigt auf, warum es notwendig ist, die Bestimmungen über Herz-Kreislauf-Erkrankungen des Anhangs III der Richtlinie 2006/126/EG zu aktualisieren. Es wird vorgeschlagen, die jüngsten medizinischen Erkenntnisse zu berücksichtigen und klar anzugeben, bei welchen Erkrankungen das Führen von Fahrzeugen erlaubt und in welchen Situationen Fahrerlaubnisse nicht erteilt oder erneuert werden sollten. Der Bericht enthält auch detaillierte Angaben dazu, wie die aktualisierten Bestimmungen über Herz-Kreislauf-Erkrankungen von den zuständigen nationalen Behörden angewandt werden sollten.
Anhang III der Richtlinie 2006/126/EG wird wie folgt geändert: (1) Abschnitt 9 („HERZ- UND GEFÄSSKRANKHEITEN“) wird wie folgt ersetzt:…
Der derzeitige Wortlaut der Richtlinie 2006/126/EG entspricht nicht mehr dem aktuellen Kenntnisstand über die Erkrankungen des Herzens und der Blutgefäße, die…
Bei den Kenntnissen und Methoden zur Diagnose und Behandlung von Hypoglykämie wurden seit der letzten Aktualisierung der Bestimmungen über Diabetes des Anhangs…
Anhang III der Richtlinie 2006/126/EG wird wie folgt geändert: 1. Nummer 6 erhält folgende Fassung: „SEHVERMÖGEN 6. Alle Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I BESTIMMUNGEN ZUM FÜHRERSCHEIN GEMÄSS DEM MODELL DER EUROPÄISCHEN UNION 1. Die äußeren Merkmale…
Seit Verabschiedung der Richtlinie 2006/126/EG konnten Fortschritte bei den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu den die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.