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Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert. In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vorliegenden Richtlinie gilt das Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates .
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert.…
Die Mitgliedstaaten sollten die Achtung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit dieser Verordnung in…
Die Regelungen über Datenverarbeitung und den Schutz natürlicher Personen gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlament und des Rates und der…
Die in diesem Beschluss beschriebenen Maßnahmen werden gemäß dem Unionsrecht über den Schutz personenbezogener Daten durchgeführt, insbesondere der Richtlinie…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.