Erwägungsgrund 2 32016L1855
Am 19. August 2014 stellte Akzo Nobel Industrial Chemicals BV einen Antrag auf Änderung des Rückstandshöchstgehalts (RHG) von Dimethylether als Extraktionslösungsmittel in entfetteten tierischen Proteinerzeugnissen, insbesondere Kollagen und Kollagenderivaten, von 0,009 mg/kg auf 3 mg/kg sowie auf eine neue Verwendung für die Extraktion von Proteinerzeugnissen zur Gewinnung von Gelatine mit einem RHG von 0,009 mg/kg. Dieser Antrag wurde anschließend den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.