Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Anwendung dieser Richtlinie auf geringfügige Zuwiderhandlungen unterliegt den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen. Den Mitgliedstaaten sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Bedürftigkeitsprüfung, eine Prüfung der materiellen Kriterien oder beides vorzunehmen, um festzustellen, ob Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist. Sofern es mit dem Recht auf ein faires Verfahren vereinbar ist, kann die Prüfung der materiellen Kriterien bei bestimmten geringfügigen Zuwiderhandlungen als nicht erfüllt angesehen werden.
Mit dieser Richtlinie werden Mindestvorschriften festgelegt. Die Mitgliedstaaten sollten berechtigt sein, Prozesskostenhilfe in nicht in dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten können eine Bedürftigkeitsprüfung, eine Prüfung der materiellen Kriterien oder beides vornehmen, um festzustellen, ob Prozesskostenhilfe…
Die Mitgliedstaaten sollten praktische Regelungen für die Bereitstellung der Prozesskostenhilfe einführen. In diesen Regelungen könnte festgelegt werden, dass…
Die Anwendung dieser Richtlinie bei bestimmten geringfügigen Zuwiderhandlungen sollte die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der EMRK, das Recht auf…
Gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c EMRK müssen Verdächtige und beschuldigte Personen, denen die ausreichenden Mittel zur Bezahlung eines Rechtsbeistands…
Unbeschadet des Rechts auf ein faires Verfahren findet diese Richtlinie in Bezug auf geringfügige Zuwiderhandlungen nur auf das Verfahren vor einem in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.