Erwägungsgrund 18 32013L0048RICHTLINIE 2013/48/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs
Der Anwendungsbereich dieser Richtlinie in Bezug auf bestimmte geringfügige Zuwiderhandlungen sollte die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der EMRK,…
Erwägungsgrund 24 32013L0048RICHTLINIE 2013/48/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs
In Bezug auf bestimmte geringfügige Zuwiderhandlungen sollte diese Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, das Recht von Verdächtigen oder…
Erwägungsgrund 13 32016L1919Die Anwendung dieser Richtlinie auf geringfügige Zuwiderhandlungen unterliegt den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen. Den Mitgliedstaaten sollte die…
Erwägungsgrund 13 32013L0048RICHTLINIE 2013/48/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs
Unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der EMRK, das Recht auf ein faires Verfahren zu gewährleisten, sollten Verfahren wegen…
Erwägungsgrund 53 32013L0048RICHTLINIE 2013/48/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie, soweit sie Rechten entsprechen, die durch die EMRK gewährleistet werden, in…
Art. 2 Abs. 4 32013L0048RICHTLINIE 2013/48/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs
Unbeschadet des Rechts auf ein faires Verfahren findet diese Richtlinie in Bezug auf geringfügige Zuwiderhandlungen nur auf das Verfahren vor einem in…