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In der Digitalen Agenda für Europa hob die Kommission hervor, dass konzertierte Aktionen nötig seien, mit denen sichergestellt würde, dass neue elektronische Inhalte auch für Personen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich würden, um die Lebensqualität europäischer Bürger zu verbessern, z. B. durch den einfacheren Zugang zu öffentlichen Diensten und kulturellen Inhalten. Ferner rief sie darin zur Förderung des Zustandekommens der Vereinbarung über den digitalen Zugang für Menschen mit Behinderungen auf.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständigen Behörden genaue Anforderungen festlegen, die von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer…
In ihrer Mitteilung vom 15. Dezember 2010 mit dem Titel „Europäischer eGovernment-Aktionsplan 2011-2015 — Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig…
Die Gewährleistung der Barrierefreiheit audiovisueller Inhalte ist eine wesentliche Anforderung im Zusammenhang mit den im Übereinkommen der Vereinten Nationen…
Die Mitteilung der Kommission vom 15. November 2010 mit dem Titel „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020: Erneuertes…
Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung eines Marktes für weit verbreitete Produkte und Dienste zu fördern, die Einrichtungen für…
Gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Websites ihrer öffentlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.