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Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Anwendung dieser Richtlinie auf andere Arten von Websites und mobilen Anwendungen auszuweiten, insbesondere auf nicht von dieser Richtlinie erfasste Intranet- oder Extranet-Websites und mobile Anwendungen, die für eine begrenzte Anzahl von Personen am Arbeitsplatz oder in der Ausbildung konzipiert sind und von diesen genutzt werden, sowie im Einklang mit dem Unionsrecht Maßnahmen aufrechtzuerhalten oder einzuführen, die über die Mindestanforderungen für barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen hinausgehen. Die Mitgliedstaaten sollten ferner ermutigt werden, die Anwendung dieser Richtlinie auf private Stellen auszuweiten, die Einrichtungen und Dienstleistungen anbieten, die der Öffentlichkeit offenstehen bzw. bereitgestellt werden, unter anderem in den Bereichen Gesundheitswesen, Kinderbetreuung, soziale Integration und soziale Sicherheit sowie in den Sektoren Verkehr, Strom, Gas, Wärme, Wasser, elektronische Kommunikation und Postdienste, mit besonderem Schwerpunkt auf den in den Artikeln 8 bis 13 der Richtlinie 2014/25/EU genannten Dienstleistungen.
Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf der Grundlage gemeinsamer Anforderungen an…
Mit dieser Richtlinie sollen öffentliche Stellen zwar dazu ermutigt werden, alle Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen, es wird damit aber nicht die Absicht…
Angesichts des Mangels an automatisierten oder effizienten und einfach umzusetzenden Mitteln, um bestimmte Arten von veröffentlichten Inhalten barrierefrei…
Die Mitgliedstaaten treffen Maßnahmen, um die Anwendung der Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Artikel 4 auf andere als die in Artikel 1 Absatz 2 genannten…
Im Hinblick auf die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts ist der Zweck dieser Richtlinie die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der…
Eingebettete Inhalte, etwa eingebettete Bilder oder Videos, sollten in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen. Es gibt jedoch auch Websites und mobile…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.