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Mehrere Mitgliedstaaten haben Maßnahmen auf der Grundlage international verwendeter Leitlinien für die Gestaltung barrierefreier Websites eingeführt, doch diese Maßnahmen beziehen sich häufig auf unterschiedliche Versionen oder Konformitätsstufen dieser Leitlinien, oder haben auf nationaler Ebene technische Abweichungen in Bezug auf barrierefreie Websites eingeführt.
Zwecks weiterer Verbesserung des Zugangs zu Informationen ergreifen die Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen:
Die Mitgliedstaaten treffen Maßnahmen, um die Anwendung der Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Artikel 4 auf andere als die in Artikel 1 Absatz 2 genannten…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass öffentliche Stellen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um ihre Websites und mobilen Anwendungen besser zugänglich zu…
Die Mitgliedstaten können gemäß dem Unionsrecht Maßnahmen aufrechterhalten oder einführen, die über die in dieser Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen…
Um die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Richtlinie und insbesondere die Umsetzung der Vorschriften zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen zu…
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Sensibilisierung und die Förderung von Schulungsprogrammen im Zusammenhang mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.