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Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf der Grundlage gemeinsamer Anforderungen an einen barrierefreien Zugang besser zugänglich gemacht werden. Die Angleichung der nationalen Maßnahmen auf Unionsebene auf der Grundlage einer Vereinbarung über die Anforderungen an einen barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist erforderlich, um die bestehende Fragmentierung des Binnenmarkts zu überwinden. Die Unsicherheit für Entwickler würde abnehmen und Interoperabilität würde gefördert. Die Anwendung technologieneutraler Barrierefreiheitsanforderungen wird Innovationen nicht behindern und könnte diese sogar anregen.
Die in dieser Richtlinie enthaltenen Barrierefreiheitsanforderungen sollen technologieneutral sein. Sie beschreiben, was erreicht werden muss, damit der Nutzer…
Im Hinblick auf die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts ist der Zweck dieser Richtlinie die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der…
Mit dieser Richtlinie sollen öffentliche Stellen zwar dazu ermutigt werden, alle Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen, es wird damit aber nicht die Absicht…
In dieser Richtlinie werden die Barrierefreiheitsanforderungen für die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen festgelegt. Um die Feststellung der…
Durch Festlegung eines harmonisierten Rahmens dürften die im Binnenmarkt bestehenden Hindernisse für die Branche der Gestaltung und Entwicklung von Websites und…
Wenngleich diese Richtlinie nicht für die Websites und mobilen Anwendungen der Organe der Union gilt, so werden diese doch ermutigt, die in dieser Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.