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Die Richtlinie 2014/107/EU zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU gilt ab dem 1. Januar 2016 für 27 Mitgliedstaaten und ab dem 1. Januar 2017 auch für Österreich. Mit der genannten Richtlinie wird der globale Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen in der Union umgesetzt, wodurch gewährleistet wird, dass Informationen über Inhaber von Finanzkonten dem Mitgliedstaat mitgeteilt werden, in dem der Kontoinhaber seinen Wohnsitz hat.
Die Mitgliedstaaten teilen den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten auf elektronischem Weg die jeweiligen Kontonummern für Zahlungen nach Artikel 46…
Am 9. Dezember 2014 hat der Rat die Richtlinie 2014/107/EU zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU angenommen, mit der der obligatorische automatische…
Es sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Österreich in Anbetracht struktureller Unterschiede eine Ausnahmeregelung gemäß der Richtlinie 2014/107/EU…
Die Richtlinie 2003/48/EG, geändert durch die Richtlinie 2006/98/EG, gilt für Österreich bis zum 31. Dezember 2016 fort, mit Ausnahme folgender Verpflichtungen:…
Um die nahtlose Fortsetzung der automatischen Auskunftserteilung über Finanzkonten zu gewährleisten, sollte die Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG ab dem Tag…
Die Finanzinstitute haben bereits mit der Umsetzung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden gemäß der Richtlinie 2011/16/EU begonnen; der Informationsaustausch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.