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In Einklang mit der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Informationen auf elektronischem Wege aktiv und systematisch verbreitet werden.
In Einklang mit der Richtlinie 2003/4/EG gewährleisten die Mitgliedstaaten die aktive und systematische Information der Öffentlichkeit, indem sie folgende…
Die Bestimmungen dieser Richtlinie über Zugang zu Informationen zu ihrer Durchführung sollten so angewandt werden, dass für die uneingeschränkte Wirkung der…
Der Zugang zu Informationen über Projektmaßnahmen, an denen ein Mitgliedstaat beteiligt ist oder bei denen ein Mitgliedstaat privaten oder öffentlichen Stellen…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass personenbezogene Daten unter Beachtung der Bestimmungen und Vorkehrungen in der Richtlinie 95/46/EG des…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die von ihnen ausgearbeiteten und erforderlichenfalls genehmigten strategischen Lärmkarten sowie die von ihnen…
Die Mitgliedstaaten sollten die Zusammenarbeit zwischen den Stellen, die nach dieser Richtlinie benannt wurden, und den bestehenden Informations- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.