Richtlinie (EU) 2016/2309 der Kommission vom 16. Dezember 2016 zur vierten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Bestimmungen dieser internationalen Übereinkommen werden alle zwei Jahre aktualisiert. Ab dem 1. Januar 2017 gelten daher neue Fassungen dieser Übereinkommen, wobei ein Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2017 vorgesehen ist.
Erwägungsgrund 2 32016L2309
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