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Einrichtungen wie die Unterstützungskassen in Deutschland, bei denen den Versorgungsanwärtern gesetzlich keine Ansprüche auf Leistungen in einer bestimmten Höhe eingeräumt werden und deren Belange durch eine zwingend vorgeschriebene gesetzliche Insolvenzsicherung geschützt werden, sollten vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen werden.
Einrichtungen, die im Rahmen obligatorischer Sozialversicherungssysteme nach dem Grundsatz der Kapitaldeckung tätig sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich…
Ungeachtet des Artikels 16 Absätze 5 und 7sind die folgenden Systeme von dieser Richtlinie ausgenommen: a) vertragliche Systeme, die nicht als…
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sollten Einrichtungen ausgenommen werden, die Systeme der sozialen Sicherheit betreiben, die bereits auf Unionsebene…
Es empfiehlt sich, bestimmte Unternehmen, die Versicherungsleistungen anbieten, aufgrund ihrer Größe, ihres Rechtsstatus, ihres — durch eine enge Verbindung zum…
Diese Richtlinie sollte nicht für vertragliche Systeme oder institutsbezogene Sicherungssysteme gelten, die nicht amtlich als Einlagensicherungssysteme…
Anlageprodukte aufgrund von Versicherungen, die keine Investitionsmöglichkeiten bieten, und Einlagen, die ausschließlich Zinssätzen unterliegen, sollten vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.