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Durch die Festlegung des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht als grundlegendes Prinzip für Kapitalanlagen sowie die Ermöglichung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von EbAV sollte die Bildung von Sparkapital im Bereich der betrieblichen Altersversorgung gefördert und so ein Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt geleistet werden.
Im Rahmen des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht gestatten die Mitgliedstaaten es den EbAV, den möglichen langfristigen Auswirkungen der…
EbAV sind sehr langfristige Anleger. Die Rückzahlung der im Besitz der EbAV befindlichen Vermögenswerte kann grundsätzlich nicht zu einem anderen Zweck als der…
Grundsätzlich sollten die EbAV, falls angezeigt, berücksichtigen, dass in den betrieblichen Altersversorgungssystemen das Gleichgewicht zwischen den…
EbAV sind Altersversorgungseinrichtungen mit einem sozialen Zweck, die Finanzdienstleistungen erbringen. Sie sind für die Auszahlung von Leistungen der…
Die EbAV sollten von Trägerunternehmen vollständig getrennt sein und ihre Tätigkeit nach dem Kapitaldeckungsverfahren mit dem Zweck ausüben,…
Es sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um ergänzende private Altersversorgungssysteme, wie etwa betriebliche Altersversorgungssysteme, weiter zu verbessern.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.