Erwägungsgrund 1 32016L2341
Die Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist mehrfach in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der jetzt anstehenden Änderungen eine Neufassung dieser Richtlinie vorzunehmen.