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Beim derzeitigen Stand der Entwicklung des nationalen Rechts und der Rechtsprechung auf nationaler und auf Unionsebene wäre es verfrüht, auf Unionsebene Rechtsvorschriften über die Unschuldsvermutung in Bezug auf juristische Personen zu erlassen. Deshalb sollte diese Richtlinie nicht für juristische Personen gelten. Die Anwendung der Unschuldsvermutung auf juristische Personen, wie sie insbesondere in der EMRK niedergelegt ist und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und vom Gerichtshof ausgelegt wurde, sollte hiervon unberührt bleiben.
In dieser Richtlinie wird anerkannt, dass das Bedürfnis natürlicher und juristischer Personen nach Schutz durch bestimmte Aspekte der Unschuldsvermutung und das…
Die Unschuldsvermutung in Bezug auf juristische Personen dürfte durch die bestehenden rechtlichen Garantien und die bestehende Rechtsprechung gewährleistet…
Ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung läge vor, wenn der Verdächtige oder die beschuldigte Person in einer öffentlichen Erklärung einer Behörde oder in einer…
Diese Richtlinie sollte für natürliche Personen gelten, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in einem Strafverfahren sind. Sie sollte ab dem Zeitpunkt…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Behörden, wenn sie Medien Informationen zur Verfügung stellen, Verdächtige…
Diese Richtlinie sollte für Verdächtige, beschuldigte Personen und gesuchte Personen ungeachtet ihres Rechtsstatus, ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.