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Die Wahrnehmung des Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen, sollte die zuständige Behörde nicht daran hindern, Beweise zu erheben, die durch Anwendung gesetzlich vorgesehener Zwangsmittel gegenüber dem Verdächtigen oder der beschuldigten Person rechtmäßig erlangt werden können und unabhängig vom Willen des Verdächtigen oder der beschuldigten Person existieren, zum Beispiel aufgrund einer gerichtlichen Anordnung erlangtes Material oder Material, zu dessen Abgabe auf Verlangen eine rechtliche Verpflichtung besteht, wie Atemluft-, Blut- und Urinproben und Körpergewebe für einen DNA-Test.
Die Wahrnehmung des Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen, steht nicht der Beschaffung von Beweismitteln durch die zuständigen Behörden entgegen, die…
Unbeschadet der nationalen Vorschriften und Regelungen über die Zulässigkeit von Beweismitteln sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass bei der Würdigung von…
Das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt der Unschuldsvermutung. Wenn Verdächtige und beschuldigte Personen…
Die Wahrnehmung des Aussageverweigerungsrechts oder des Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen, sollte weder gegen Verdächtige oder beschuldigte Personen…
Die Beweislast für die Feststellung der Schuld von Verdächtigen und beschuldigten Personen liegt bei der Strafverfolgungsbehörde; Zweifel sollten dem…
Das Aussageverweigerungsrecht und das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, umfassen auch, dass die zuständigen Behörden keinen Zwang auf Verdächtige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.