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Die Mitgliedstaaten sollten vorsehen, dass immer dann, wenn nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, dem die übermittelnde zuständige Behörde unterliegt, für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter bestimmten Umständen besondere Bedingungen, etwa zur Verwendung von Bearbeitungscodes, gelten, die übermittelnde zuständige Behörde den Empfänger der personenbezogenen Daten auf diese Bedingungen und die Verpflichtung sie einzuhalten hinweisen sollte. Hierzu könnte beispielsweise das Verbot, personenbezogene Daten an andere weiter zu übermitteln, oder das Verbot, sie für andere Zwecke, als die Zwecke zu denen sie an den Empfänger übermittelt wurden, zu verwenden, oder das Verbot, die betroffene Person im Falle der Einschränkung des Rechts auf Unterrichtung ohne vorheriger Genehmigung der übermittelnden zuständigen Behörde zu informieren, zählen. Diese Pflichten gelten auch für Übermittlungen durch die übermittelnde zuständige Behörde an Empfänger in Drittländern oder an internationale Organisationen. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die übermittelnde zuständige Behörde auf Empfänger in anderen Mitgliedstaaten oder nach Titel V Kapitel 4 und 5 AEUV errichtete Einrichtungen und sonstige Stellen nur solche Bedingungen anwendet, die auch für entsprechende Datenübermittlungen innerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats gelten.
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass immer dann, wenn nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, dem die übermittelnde zuständige Behörde…
Werden personenbezogene Daten von einem Mitgliedstaat an Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt, so sollte die Übermittlung grundsätzlich…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass jedwede von einer zuständigen Behörde vorgenommene Übermittlung von personenbezogenen Daten, die bereits verarbeitet werden…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder zur…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Daten nur dann an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt werden, wenn dies für die…
Abweichend von Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe b und unbeschadet der in Absatz 2 dieses Artikels genannten internationalen Übereinkünfte kann das Unionsrecht oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.