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Damit die betroffene Person ihre Rechte wahrnehmen kann, sollten alle Informationen für sie leicht zugänglich — auch auf der Website des Verantwortlichen — und verständlich, also in klarer und einfacher Sprache abgefasst sein. Diese Informationen sollten an die Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen, wie etwa Kindern, angepasst werden.
Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 15 und 16 und alle Mitteilungen gemäß den…
Um sicherzustellen, dass betroffene Drittstaatangehörige über ihre Rechte informiert werden, sind die Informationen nach Absatz 1 dieses Artikels schriftlich,…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Verantwortliche alle angemessenen Maßnahmen trifft, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß Artikel 13 sowie…
Der betroffenen Person sollten zumindest folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden: die Identität des Verantwortlichen, die Existenz des…
Dienstleistungserbringer und -empfänger müssen leichten Zugang zu bestimmten Arten von Informationen haben. Jeder Mitgliedstaat sollte im Rahmen dieser…
Die zuständigen Behörden, Opferhilfsdienste und Wiedergutmachungsdienste sollten Informationen und Ratschläge so weit wie möglich auf verschiedenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.