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Es sollten Modalitäten festgelegt werden, die einer betroffenen Person die Ausübung ihrer Rechte aufgrund der nach dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften erleichtern, darunter auch Mechanismen, die dafür sorgen, dass sie unentgeltlich insbesondere Zugang zu personenbezogenen Daten und deren Berichtigung oder Löschung beantragen und gegebenenfalls erhalten oder von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen kann. Der Verantwortliche sollte verpflichtet werden, den Antrag der betroffenen Person unverzüglich zu beantworten, es sei denn, er wendet Einschränkungen in Bezug auf die Rechte der betroffenen Person gemäß dieser Richtlinie an. Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen, zum Beispiel wenn die betroffene Person ungebührlich und wiederholt Informationen verlangt oder wenn die betroffene Person ihr Recht auf Unterrichtung missbraucht, beispielsweise indem sie in ihrem Antrag falsche oder irreführende Angaben macht, sollte der Verantwortliche, eine angemessene Gebühr erheben können oder sich weigern können, aufgrund des Antrags tätig zu werden.
Informationen gemäß den Artikeln 15 und 16 sowie alle Mitteilungen und Maßnahmen gemäß den Artikeln 17 bis 24 und Artikel 35 werden unentgeltlich zur Verfügung…
Es sollten Modalitäten festgelegt werden, die einer betroffenen Person die Ausübung der Rechte, die ihr nach dieser Verordnung zustehen, erleichtern, darunter…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass die Informationen gemäß Artikel 13 und alle gemachten Mitteilungen und getroffenen Maßnahmen gemäß den Artikeln 11, 14 bis…
Der betroffenen Person sollten zumindest folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden: die Identität des Verantwortlichen, die Existenz des…
Die Verantwortung und Haftung des Verantwortlichen für jedwede Verarbeitung personenbezogener Daten, die durch ihn oder in seinem Namen erfolgt, sollte geregelt…
Zum Schutz der in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bestehenden Rechte und Freiheiten natürlicher Personen ist es erforderlich, dass geeignete…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.