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Artikel 16 Absatz 2 AEUV ermächtigt das Europäische Parlament und den Rat, Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr personenbezogener Daten zu erlassen.
Auf dieser Grundlage sind in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates allgemeine Bestimmungen für den Schutz natürlicher Personen…
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der…
Das Unionsrecht zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, insbesondere die Richtlinie 95/46/EG…
Das Unionsrecht über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr, insbesondere die Richtlinie…
Es gelten die Rechtsvorschriften der Union zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr,…
Es gilt das Unionsrecht zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, insbesondere die Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.