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Die Aufsichtsbehörden sollten sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen und einander Amtshilfe leisten, damit eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung der nach dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften gewährleistet ist.
mit anderen Aufsichtsbehörden zusammenarbeitet, auch durch Informationsaustausch, und ihnen Amtshilfe leistet, um die einheitliche Anwendung und Durchsetzung…
Jeder Mitgliedstaat sieht vor, dass seine Aufsichtsbehörden einander maßgebliche Informationen übermitteln und Amtshilfe gewähren, um diese Richtlinie…
Jede Aufsichtsbehörde leistet einen Beitrag zur einheitlichen Anwendung dieser Richtlinie in der gesamten Union. Zu diesem Zweck bedarf es der Zusammenarbeit…
Die Mitgliedstaaten sollten sich im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung gegenseitig Amtshilfe leisten.
Die Mitgliedstaaten sollten sich im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung gegenseitig Amtshilfe leisten.
Der Ausschuss sollte zur einheitlichen Anwendung dieser Richtlinie in der Union beitragen, einschließlich der Beratung der Kommission und der Förderung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.