Gesetze
Gesetz wird geladen …
Betroffene Personen, die sich in ihren Rechten gemäß dieser Richtlinie verletzt sehen, sollten das Recht haben, Einrichtungen, die sich den Schutz der Rechte und Interessen der betroffenen Personen im Bereich des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten zum Ziel gesetzt haben und die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet sind, zu beauftragen, in ihrem Namen eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen und einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen. Das Recht betroffener Personen auf Vertretung sollte das Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten unberührt lassen, nach dem eine obligatorische Vertretung betroffener Personen durch einen Rechtsanwalt im Sinne der Richtlinie 77/249/EWG des Rates vor nationalen Gerichten erforderlich sein kann.
Die betroffene Person hat das Recht, eine Einrichtung, Organisation oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die nach Unionsrecht oder dem Recht eines…
Die Mitgliedstaaten sehen im Einklang mit dem Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten vor, dass die betroffene Person das Recht hat, nach dem Recht eines…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass jede betroffene Person unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs…
Betroffene Personen, die sich in ihren Rechten nach dieser Verordnung verletzt sehen, sollten das Recht haben, nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass jede betroffene Person unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf…
Jede betroffene Person sollte das Recht haben, bei einer einzigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einzureichen und gemäß Artikel 47 der Charta einen wirksamen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.