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Die Mitgliedstaaten sollten gehalten sein, diese Richtlinie innerhalb von höchstens zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten umzusetzen. Verarbeitungen, die zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen haben, sollten innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie mit ihr in Einklang gebracht werden. Stehen die Verarbeitungen jedoch im Einklang mit dem vor Inkrafttreten dieser Richtlinie geltenden Unionsrecht, so sollten die Anforderungen der vorliegenden Richtlinie betreffend die vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde nicht für Verarbeitungsvorgänge gelten, die bereits vor diesem Zeitpunkt begonnen wurden, da diese Anforderungen naturgemäß vor der Verarbeitung erfüllt sein müssen. Nehmen Mitgliedstaaten die längere Umsetzungsfrist, die sieben Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie endet, in Anspruch, um den Protokollierungspflichten für vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie eingerichtete automatisierte Verarbeitungssysteme nachzukommen, so sollte der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter über wirksame Methoden zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, zur Ermöglichung der Eigenüberwachung und zur Sicherstellung der Integrität und Sicherheit der Daten, wie etwa Protokolle oder andere Formen von Verzeichnissen, verfügen.
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens ab dem 15. August 2008…
Damit die Mitgliedstaaten und die Kommission die erforderlichen Instrumente zur Durchführung der vorliegenden Verordnung entwickeln und umsetzen können, sollten…
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens zwei Jahre nach ihrem…
Die Mitgliedstaaten setzen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, um dieser Richtlinie spätestens zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten…
Da diese Richtlinie den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz betrifft, sollte sie innerhalb von zwei Jahren nach dem…
Abweichend von Absätzen 1 und 2 dieses Artikels kann ein Mitgliedstaat in außergewöhnlichen Umständen ein automatisiertes Verarbeitungssystem im Sinne des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.