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Es gibt es zwei Methoden der Datenübermittlung: die „Pull-Methode“, bei der die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, der die PNR-Daten benötigt, direkt auf das Buchungssystem der Fluggesellschaft zugreifen und eine Kopie der verlangten PNR-Daten extrahieren können, und die „Push-Methode“, bei der die Fluggesellschaften die verlangten PNR-Daten an die anfragende Behörde übermitteln und somit die Kontrolle über die Art der übermittelten Daten behalten. Die „Push-Methode“ gilt als die Methode, die ein höheres Datenschutzniveau bietet, und sollte daher für alle Fluggesellschaften verbindlich sein.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Fluggesellschaften mittels der „Push-Methode“ die in Anhang I aufgelisteten…
„Push-Methode“ das Verfahren, bei dem die Fluggesellschaft die in Anhang I aufgeführten PNR-Daten in die Datenbank der anfragenden Behörde übermittelt;
Alle von den Fluggesellschaften für die Zwecke dieser Richtlinie vorgenommenen Übermittlungen von PNR-Daten an die PNR-Zentralstellen erfolgen mittels…
Aufgrund der sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht unterschiedlichen nationalen Bestimmungen zur geregelten Verarbeitung von personenbezogenen…
Soweit es um das Recht von Fluggästen auf Information über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten geht, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass…
Einige Fluggesellschaften halten API-Daten, die sie erheben, als Teil der PNR-Daten vor, während andere dies nicht tun. Die Verwendung von PNR-Daten zusammen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.