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In Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG sind die Werkstoffe und Bauteile aufgeführt, die von dem Verbot gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie ausgenommen sind. Die Ausnahmen 8e, 8f, 8g, 8h, 8j und 10d des Anhangs II wurden 2014 überprüft.
In Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG sind die Werkstoffe und Bauteile aufgeführt, die von dem Verbot gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie…
In Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG sind die Werkstoffe und Bauteile aufgeführt, die von dem Verbot gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie…
In Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG sind die Werkstoffe und Bauteile aufgeführt, die von dem Verbot gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie…
Bestimmte Werkstoffe und Bauteile, die Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertiges Chrom enthalten, sollten weiterhin unbefristet von dem Verbot gemäß Artikel…
Gemäß Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG sind nach dem 1. Juli 2003 in den Verkehr gebrachte Ersatzteile, die für vor dem 1. Juli 2003 in den Verkehr gebrachte…
Die Mitgliedstaaten können die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d und Artikel 2 Absatz 3 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.