Erwägungsgrund 1 32018L0849
Die Abfallbewirtschaftung in der Union sollte verbessert werden, mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen, zu erhalten und ihre Qualität zu verbessern, die menschliche Gesundheit zu schützen, eine umsichtige, effiziente und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten und die Prinzipien einer stärker kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern.