Erwägungsgrund 1 32016L0798
Die Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist erheblich geändert worden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden Änderungen eine Neufassung der genannten Richtlinie vorzunehmen.