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Diese Richtlinie lässt eine Durchbrechung des Vertraulichkeitsgebots, zu der es im Zuge einer rechtmäßigen Überwachungsmaßnahme durch zuständige Behörden kommt, unberührt. Diese Richtlinie lässt ferner die Arbeit beispielsweise nationaler Nachrichtendienste unberührt, die auf den Schutz der nationalen Sicherheit gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) abzielt oder in den Anwendungsbereich des Artikels 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fällt, wonach Teil III Titel V AEUV über den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit berühren darf.
Diese Richtlinie sollte eine Verletzung des Vertraulichkeitsgebots, zu der es im Zuge einer rechtmäßigen Überwachungsmaßnahme durch zuständige Behörden kommt,…
Diese Verordnung sollte keine Datenverarbeitungsprozesse im Rahmen von Tätigkeiten betreffen, die nicht in den Geltungsbereich des Unionsrechts fallen.…
Diese Richtlinie sollte die Anwendung unionsweiter oder nationaler Rechtsvorschriften, nach denen Informationen, darunter Geschäftsgeheimnisse, gegenüber der…
Da diese Richtlinie nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten sollte, die im Rahmen einer nicht unter das Unionsrecht fallenden Tätigkeit…
Diese Verordnung lässt die Anwendung von Artikel 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der auf die wesentlichen Sicherheitsinteressen…
Mit dieser Richtlinie wird ein rechtlicher Rahmen für die freie Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste geschaffen, wobei diese lediglich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.