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Die Richtlinie sollte nicht eine Abwanderung der fähigsten Köpfe aus Schwellen- oder Entwicklungsländern begünstigen. Im Sinne einer umfassenden Migrationspolitik sollten gemeinsam mit den Herkunftsländern Maßnahmen zur Förderung der Wiedereingliederung der Forscher in ihre Herkunftsländer ergriffen werden.
Diese Richtlinie soll zu der mit dem Stockholmer Programm angestrebten Angleichung des nationalen Rechts über die Bedingungen für die Einreise und den…
Den Mitgliedstaaten sollte empfohlen werden, für die Zwecke dieser Richtlinie Doktoranden gegebenenfalls als Forscher zu behandeln.
Die Zuwanderung zu den in dieser Richtlinie genannten Zwecken sollte der Erzeugung und dem Erwerb von Wissen und Kompetenzen dienen. Sie stellt für die…
Die mit dieser Richtlinie eingeführte Regelung kann auch für die Herkunftsländer der Migranten nutzbringend sein, da die befristete Migration im Rahmen der…
Die Umsetzung dieser Richtlinie sollte mit der Zusammenarbeit zwischen den auf allen Ebenen am Rückkehrprozess beteiligten Institutionen und dem Austausch und…
Die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Managements der Rückkehr von Drittstaatsangehörigen in all seinen Aspekten mit dem Ziel einer steten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.