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Um den Ruf Europas als internationalen Exzellenzstandort für Studium und berufliche Bildung zu festigen, sollten die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt zu diesen Zwecken verbessert und vereinfacht werden. Dies stimmt mit den Zielen der Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen überein, vor allem im Kontext der internationalen Ausrichtung der europäischen Hochschulbildung. Es ist auch der Grund für die Angleichung des einschlägigen nationalen Rechts der Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang und im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zur Modernisierung der Hochschulbildung sollte der Begriff „Hochschulbildung“ alle tertiären Einrichtungen umfassen und kann unter anderem Universitäten, technische Universitäten, technische Fachhochschulen, Grandes Ecoles, Wirtschaftsuniversitäten und Business Schools, technische Fachschulen, Instituts Universitaires de Technologie (IUT), Fachhochschulen, Professional Schools, Polytechnika und Akademien einschließen.
die Mitgliedstaaten können verlangen, dass erforderliche Sprachkenntnisse für den Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung nachgewiesen werden. Der…
Im Zuge der Ausweitung und Vertiefung des durch die Gemeinsame Bologna-Erklärung der Bildungsminister der EU-Mitgliedstaaten vom 19. Juni 1999 initiierten…
„Hochschuleinrichtung“ jede Art von Hochschuleinrichtung, die nach nationalem Recht des betreffenden Mitgliedstaats anerkannt oder als solche eingestuft ist,…
Diese Richtlinie soll zu der mit dem Stockholmer Programm angestrebten Angleichung des nationalen Rechts über die Bedingungen für die Einreise und den…
Es sollte den Mitgliedstaaten möglich sein, ein Zulassungsverfahren für öffentliche oder private Forschungseinrichtungen oder beide, die Forscher aus einem…
Es sollte den Mitgliedstaaten möglich sein, ein Zulassungsverfahren für Einrichtungen vorzusehen, die Schüler, Praktikanten oder Freiwillige aus Drittstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.