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Im Zuge der Ausweitung und Vertiefung des durch die Gemeinsame Bologna-Erklärung der Bildungsminister der EU-Mitgliedstaaten vom 19. Juni 1999 initiierten Bologna-Prozesses sind die Hochschulsysteme der daran beteiligten und auch anderer Länder besser vergleichbar, kompatibler und kohärenter geworden, was darauf zurückzuführen ist, dass die Mitgliedstaaten die Mobilität der Studenten gefördert haben und die Hochschuleinrichtungen Mobilität in ihre Lehrpläne integriert haben. Nun müssen auch die Bestimmungen über die Mobilität von Studenten innerhalb der EU verbessert werden. Eines der Ziele der Bologna-Erklärung ist es, die europäischen Hochschulen attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen. Der Bologna-Prozess mündete in die Schaffung des europäischen Hochschulraums. Die dreistufige Struktur mit leicht verständlichen Programmen und Abschlüssen sowie die Einführung von Qualifikationsrahmen hat es für Drittstaatsangehörige attraktiver gemacht, in Europa zu studieren.
Um den Ruf Europas als internationalen Exzellenzstandort für Studium und berufliche Bildung zu festigen, sollten die Bedingungen für die Einreise und den…
Mit dieser Richtlinie soll die Mobilität von Forschern und Studenten innerhalb der Union erleichtert werden, indem u. a. der Verwaltungsaufwand, der mit der…
Damit die Kontinuität des Studiums von Studenten, die an einem Unions- oder multilateralen Programm teilnehmen oder für die eine Vereinbarung zwischen zwei oder…
Um den Anerkennungsmechanismus aufgrund der allgemeinen Regelung anzuwenden, müssen die einzelstaatlichen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in…
Diese Richtlinie soll zu der mit dem Stockholmer Programm angestrebten Angleichung des nationalen Rechts über die Bedingungen für die Einreise und den…
Aktualisierungen und Änderungen des Europass-Rahmens sollten in Zusammenarbeit mit den relevanten Interessenträgern erfolgen, zu denen Arbeitsvermittlungen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.