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Es sollte möglich sein, die Zulassung für die in dieser Richtlinie festgelegten Zwecke aus besonderen Gründen abzulehnen. Insbesondere sollte die Möglichkeit bestehen, die Zulassung zu verweigern, falls ein Mitgliedstaat auf der Grundlage einer auf Tatsachen gestützten Beurteilung in einem konkreten Einzelfall und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu der Auffassung gelangt, dass der betreffende Drittstaatsangehörige eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit darstellt.
Drittstaatsangehörigen, die als Bedrohung für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit angesehen werden, ist die Zulassung für die Zwecke dieser…
Es sollte möglich sein, die Zulassung für die in dieser Richtlinie festgelegten Zwecke in hinreichend begründeten Fällen abzulehnen. Insbesondere sollte es…
Aufgrund von Erwägungen hinsichtlich des Schutzes der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, der Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier, des Schutzes des…
Drittstaatsangehörigen, die als Bedrohung für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit angesehen werden, ist die Zulassung zu verweigern.
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Zulassung insbesondere dann abzulehnen, wenn der betreffende Drittstaatsangehörige der aus…
der Mitgliedstaat Beweise oder ernsthafte und sachliche Anhaltspunkte dafür hat, dass der Drittstaatsangehörige seinen Aufenthalt zu anderen Zwecken nutzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.