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Diese Richtlinie sollte Personen betreffen, deren Tätigkeit darin besteht, zu einem oder mehreren Versicherungsverträgen unter Berücksichtigung der vom Kunden — über eine Website oder andere Medien — ausgewählten Kriterien Informationen zu liefern oder eine Rangfolge von Versicherungsprodukten zu erstellen oder einen Abschlag auf den Preis eines Versicherungsvertrags zu erwirken, wenn der Kunde anschließend die Möglichkeit hat, einen Versicherungsvertrag direkt oder indirekt abzuschließen. Diese Richtlinie sollte keine Anwendung auf Websites finden, die von öffentlichen Stellen oder Verbraucherverbänden betrieben werden, die nicht das Ziel verfolgen, Verträge abzuschließen, sondern die lediglich auf dem Markt verfügbare Versicherungsprodukte vergleichen.
Absatz 1 gilt auch für die Bereitstellung von Informationen über einen oder mehrere Versicherungsverträge auf Grund von Kriterien, die ein Versicherungsnehmer…
Diese Richtlinie sollte Personen betreffen, deren Tätigkeit darin besteht, für Dritte Versicherungs- oder Rückversicherungsvertriebsdienstleistungen zu…
Diese Richtlinie sollte keine Anwendung auf rein vorbereitende Tätigkeiten finden, bestehend in der Weitergabe von Daten und Informationen über potenzielle…
Diese Richtlinie sollte nicht Personen betreffen, die eine andere Berufstätigkeit, z. B. als Steuerexperte, Buchhalter oder Rechtsanwalt, ausüben und im Rahmen…
Durch diese Richtlinie sollte sichergestellt werden, dass das gleiche Verbraucherschutzniveau gilt und dass alle Verbraucher in den Genuss vergleichbarer…
Da diese Richtlinie auf eine Verbesserung des Verbraucherschutzes abzielt, finden einige seiner Bestimmungen nur im Verhältnis zwischen Unternehmen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.