Erwägungsgrund 1 32016L0097
An der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind mehrere Änderungen erforderlich. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, eine Neufassung jener Richtlinie vorzunehmen.
An der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind mehrere Änderungen erforderlich. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, eine Neufassung jener Richtlinie vorzunehmen.