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In dieser Richtlinie sollten die Unterschiede bei den Arten von Vertriebskanälen berücksichtigt werden. Beispielsweise sollte sie den Merkmalen von Versicherungsvermittlern Rechnung tragen, die vertraglich verpflichtet sind, Versicherungsvertriebsgeschäfte ausschließlich mit einem oder mehreren Versicherungsunternehmen zu tätigen (vertraglich gebundene Versicherungsvermittler), die es in den Märkten bestimmter Mitgliedstaaten gibt, und sie sollte sachgerechte und verhältnismäßige Bedingungen aufstellen, die für die verschiedenen Vertriebsarten gelten. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten vorschreiben können, dass der Versicherungs- oder Rückversicherungsvertreiber, der für die Tätigkeit eines Versicherungsvermittlers, Rückversicherungsvermittlers oder Versicherungsvermittlers in Nebentätigkeit verantwortlich ist, gewährleisten muss, dass dieser Vermittler die Bedingungen für die Eintragung erfüllt, und dass er diesen Vermittler eintragen muss.
Damit unabhängig vom Vertriebskanal, über den Kunden ein Versicherungsprodukt erwerben — also direkt von einem Versicherungsunternehmen oder indirekt über einen…
Um sicherzustellen, dass Versicherungsprodukte dem Bedarf des Zielmarkts entsprechen, sollten Versicherungsunternehmen — und in den Mitgliedstaaten, in denen…
Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, sollten…
Durch diese Richtlinie sollte sichergestellt werden, dass das gleiche Verbraucherschutzniveau gilt und dass alle Verbraucher in den Genuss vergleichbarer…
Die Mitgliedstaaten sollten diejenigen Manager oder Angestellten nicht als maßgebliche Personen betrachten, die nicht direkt an dem Vertrieb von Versicherungs-…
In dieser Richtlinie sollten die Mindestinformationspflichten der Versicherungsvertreiber gegenüber den Kunden festgelegt werden. Ein Mitgliedstaat sollte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.