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Die Mitgliedstaaten sollten für Versicherungsvermittler und Versicherungsunternehmen, die Endkunden bezüglich Versicherungsanlageprodukte beraten oder ihnen diese Produkte verkaufen, sicherstellen, dass sie über ein angemessenes Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf die angebotenen Produkte verfügen. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Anbetracht der gestiegenen Komplexität und der fortlaufenden Innovationen bei der Konzeption von Versicherungsanlageprodukten besonders wichtig. Der Kauf eines Versicherungsanlageprodukts birgt Risiken, und die Anleger sollten sich auf die Informationen und die Qualität der gebotenen Bewertungen verlassen können. Zudem sollten die Angestellten über genug Zeit und Ressourcen verfügen, damit sie den Kunden alle relevanten Informationen über die angebotenen Produkte erteilen können.
Unbeschadet des Artikels 20 Absatz 1 beschafft sich der Versicherungsvermittler bzw. das Versicherungsunternehmen, wenn er bzw. es eine Beratung zu einem…
Bei einer Beratung zu einem Versicherungsanlageprodukt hat der Versicherer zu erfragen: Der Versicherer darf dem Versicherungsnehmer nur…
Da es sich bei Anlageprodukten um hochkomplexe Produkte handelt und ihre Ausgestaltung kontinuierlicher Innovation unterliegt, ist es auch wichtig, dafür zu…
Um sicherzustellen, dass Versicherungsprodukte dem Bedarf des Zielmarkts entsprechen, sollten Versicherungsunternehmen — und in den Mitgliedstaaten, in denen…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Wertpapierfirmen im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden tätig und in der Lage sind, ihre Pflichten nach dieser…
Für den Verbraucher kommt es entscheidend darauf an, zu wissen, ob er es mit einem Vermittler zu tun hat, der seinen Rat auf eine ausgewogene und persönliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.