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Dieser Informationsbedarf ist geringer, wenn der Kunde sich gegen gewerbliche und industrielle Risiken versichern oder rückversichern will oder — ausschließlich für die Zwecke des Vertriebs von Versicherungsanlageprodukten — wenn es sich bei dem Kunden um einen professionellen Kunden im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU handelt.
hinsichtlich der Informationen über Versicherungsanlageprodukte und vorgeschlagene Anlagestrategien geeignete Leitlinien und Warnhinweise zu den mit…
Verträge, die ausschließlich Anlagerisiken aus Finanzinstrumenten mit sich bringen, die nicht als komplexe Finanzinstrumente im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU…
Es sollten angemessene und verhältnismäßige Informationsanforderungen festgelegt werden, die dem Status eines Kunden — Kleinanleger oder professioneller Kunde —…
In dieser Richtlinie sollten die Mindestinformationspflichten der Versicherungsvertreiber gegenüber den Kunden festgelegt werden. Ein Mitgliedstaat sollte die…
Die derzeitigen und jüngsten Turbulenzen auf den Finanzmärkten haben verdeutlicht, wie wichtig ein wirksamer Verbraucherschutz in allen Finanzbereichen ist. Es…
Versicherungsanlageprodukte werden den Kunden häufig als mögliche Alternative oder Ersatz zu Anlageprodukten gemäß der Richtlinie 2014/65/EU angeboten. Um einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.