Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit sichergestellt ist, dass Versicherungsunternehmen und im Versicherungsvertrieb tätige Personen die Bestimmungen dieser Richtlinie einhalten und EU-weit einer ähnlichen Behandlung unterliegen, sollten die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, wirksame und verhältnismäßige und abschreckende Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen vorzusehen. Im Rahmen der Mitteilung der Kommission „Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor“ vom 8. Dezember 2010 wurde eine Überprüfung der bestehenden Sanktionsbefugnisse und deren praktischer Anwendung vorgenommen, um die Konvergenz von Sanktionen und anderen Maßnahmen voranzutreiben. Aus diesem Grund sollten die von den Mitgliedstaaten festgelegten Verwaltungssanktionen und anderen Maßnahmen in Bezug auf die Adressaten, die bei Verhängung einer Sanktion oder anderen Maßnahme zu berücksichtigenden Kriterien und die Bekanntmachung von Sanktionen oder anderen Maßnahmen bestimmte grundlegende Anforderungen erfüllen.
Unter Berücksichtigung der in der Mitteilung der Kommission zur „Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor“ dargelegten Grundsätze und der…
Um zu gewährleisten, dass Institute, die Personen, die die Geschäfte eines Instituts tatsächlich kontrollieren und die Mitglieder des Leitungsorgans des…
Ein solider Rahmen für Aufsicht und Unternehmensführung im Finanzsektor sollte sich auf starke Aufsichts-, Untersuchungs- und Sanktionsregelungen stützen…
Ein solider Rahmen für Aufsicht und Unternehmensführung im Finanzsektor sollte sich auf eine wirkungsvolle Aufsichts- und Sanktionsordnung stützen können. Zu…
Zur Verbesserung der Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2004/109/EG und entsprechend der Mitteilung der Kommission vom 9. Dezember 2010 mit dem Titel…
Unter Berücksichtigung der in der Mitteilung der Kommission vom 8. Dezember 2010 zur „Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.