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Die Verarbeitung persönlicher Daten im Rahmen dieser Richtlinie durch die EIOPA sollte — unter der Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten — den Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates unterliegen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie durch die EIOPA unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 45/2001.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie sollte gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen.
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit dieser Verordnung in…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dieser Verordnung erfolgt, sollte der Richtlinie 95/46/EG des…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dieser Verordnung und unter der Aufsicht der zuständigen Behörden der…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte nach der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.