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Gemäß der Vereinbarung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission über delegierte Rechtsakte sollte die Kommission unbeschadet ihrer weiteren Überarbeitung die Frist für Einwände sowie die Verfahren des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Zeitpunkts der Übermittlung des delegierten Rechtsakts berücksichtigen. Außerdem sollten gemäß der Vereinbarung über delegierte Rechtsakte unbeschadet ihrer weiteren Überarbeitung und gegebenenfalls der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010, eine gebührende Transparenz und sachgerechte Kontakte mit dem Europäischen Parlament und dem Rat vor der Annahme des delegierten Rechtsakts sichergestellt werden.
Bei der Annahme von delegierten Rechtsakten nach dieser Verordnung ist es von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit…
Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament…
Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament…
Besonders wichtig ist dabei, dass die Kommission im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten angemessene Konsultationen auch auf Expertenebene durchführt. Die…
Beim Erlass delegierter Rechtsakte ist es von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf…
Zur Ergänzung oder Änderung dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.